Der Schulelternbeirat

SEB = Alle Klassenelternbeiräte

Im Schulelternbeirat sind alle Klassen durch die Klassenelternbeiräte und ihre Stellvertreter vertreten. Der Schulelternbeirat trifft sich mindestens zweimal im Schuljahr und muss bei wesentlichen Entscheidungen mitbestimmen. Hinzu kommen Anhörrechte, Informationsrechte und Initiativrechte.

Die Schulleitung wird i.d.R. zu der SEB-Sitzung eingeladen und berichtet uns Eltern über Aktuelles an unserer Schule.

Zum Aufgabengebiet gehören klassenübergreifende organisatorische Aufgaben wie z.B: Mitgestaltung des Lichterfestes oder die Mitgestaltung der Einschulungsfeier etc.. Aber auch klassenübergreifende pädagogische Themen wie z.B. die Anschaffung von Schulbüchern oder Spielgeräten, die Verwendung von Haushaltsmitteln etc. werden im SEB diskutiert.

 

Vorstand des Schulelternbeirats

Der Vorstand des Schulelternbeirats wird ebenfalls für 2 Jahre von den Mitgliedern des SEB‘s gewählt.

Dieser lädt zu den Schulelternbeiratssitzungen ein und leitet die Sitzung. Die Einladung wird gemeinsam mit der Schulleitung ausgearbeitet. Der SEB Vorstand trifft sich in angemessenen Zeitabständen mit der Schulleitung zu kleinen Gesprächsrunden und erörtert anliegende Themen, die in enger Zusammenarbeit gelöst werden müssen.

Der SEB-Vorstand wird auch bei vielen schulischen Belangen mit einbezogen und wird nicht vor vollendete Tatsachen gestellt. Dies ist an unserer Schule so üblich.

Außerdem hat der SEB Vorstand informative und repräsentative Aufgaben:

Informative und repräsentative Aufgaben

 

  • Grußworte bei Jubiläen, Einschulung, Verabschiedungen, Einweihung
  • Teilnahme an Einschulungs-Informationsveranstaltungen
  • etc.